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Mitgliedsbeiträge

Abteilungsbeitrag

Der Vereinsbeitrag für ein Mitglied der Turnabteilung setzt sich aus dem Vereins-Grundbeitrag des Hauptvereins der TSG und einem Abteilungsbeitrag zusammen.
Die Vereins-Grundbeiträge finden Sie hier.

Pro Mitglied wird ein zusätzlicher Abteilungsbeitrag in Höhe von 15,00 EUR pro Jahr erhoben.
Familienbeitrag 30,00 EUR auf Antrag (siehe unten: Antrag auf Befreiung Abteilungsbeitrag)

Unter folgenden Voraussetzungen kann man sich vom Abteilungsbeitrag freistellen lassen:

  • keine aktive Teilnahme am Sportangebot
  • Sozialpassinhaber

Bitte füllen Sie für eine Abteilungsbeitragsbefreiung oder für einen Familienbeitrag folgendes Formular aus (Antrag auf Befreiung Abteilungsbeitrag) und senden Sie es an die Geschäftsstelle der TSG.

 

Talentschule

Für Mitglieder der Talentschule gelten folgende Zusatzbeiträge:

Stufe Regelbeitrag Ermäßigter Beitrag
1 kostenfrei kostenfrei
2 Trainingseinheiten/Woche 11,00EUR 7,00EUR
3 und mehr Trainingseinheiten pro Woche 15,00EUR 9,00EUR

1. Die Beiträge werden monatlich zusätzlich zum Vereinsbeitrag erhoben.
2. Alle Mitglieder des Förderturnens werden automatisch Mitglied der Talentschule.
3. Beitragspflichtig sind alle Talentschulmitglieder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Die Beiträge werden bis einschließlich dem Quartal erhoben, in dem das Mitglied sein 16. Lebensjahr vollendet.
4. Für das 1. Kind in der Talentschule ist der Regelbeitrag zu leisten. Für alle weiteren Kinder in der Talentschule gilt der ermäßigte Beitrag.
5. Eine Befreiung oder Ermäßigung von Beiträgen ist durch schriftlich begründeten Antrag möglich. Über diesen Antrag wird durch den Talentschulausschuss entschieden.
6. Die Zahlung erfolgt per Bankeinzug für 3 Monate im Voraus jeweils zum Quartalsbeginn (jeweils Anfang Januar, April, Juli und Oktober) per Bankeinzug.
7. Bei Zahlung per Überweisung wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 1,00 EUR im Monat erhoben.
8. Eine Kündigung der Talentschulmitgliedschaft ist mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende möglich und muss schriftlich erfolgen.